Gemäss Artikel 2 des GZB Betriebsreglements, stehen die Räume und Einrichtungen des Gemeindezentrums Brüelmatt hauptsächlich den einheimischen Nutzern (Behörden, Vereine, Parteien, Einwohnern) zur Verfügung.

Infolge der dichteren Auslastung und zunehmend längerfristigen Vorausbuchungen, wird der Zeitrahmen für externe Vermietungen eingeschränkt. Externe Anfragen können frühestens vier Monate im Voraus gestellt werden.

Anfragen von Einheimischen können weiterhin jederzeit eingereicht werden.